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Pressemitteilung 322/2018

05.09.2018

Bildungs- und Erziehungsauftrag stärken – Landkreis und Schulamt schließen Kooperationsvereinbarung ab

Der Leiter des Staatlichen Schulamtes Arno Bernhardt (vorne, links) und Landrätin Kirsten Fründt unterschrieben eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der sozialpädagogischen Kompetenz an den Schulen des Landkreises. Siegfried Heppner und Uwe Pöppler (re.) vom Fachbereich Familie Jugend und Soziales wohnten der Unterzeichnung bei.

Marburg-Biedenkopf – Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird die sozialpädagogische Kompetenz an den Schulen des Landkreises gestärkt. Dies betrifft zunächst die Grundschulen, danach folgen die weiterführenden Schulen.

Zusätzlich zu den Angeboten der Schulsozialarbeit des Landkreises Marburg-Biedenkopf als Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll durch den Erlass des Hessischen Kultusministeriums zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) der Bildungs- und Erziehungsauftrag an Schulen gestärkt werden. Dies ermöglicht den Schulen die Einstellung sozialpädagogischer Fachkräfte. Ziel ist dabei die unterrichtsbegleitende Unterstützung durch die neuen Fachkräfte als Hilfe für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Jahrgangsteams.

Auch bisher gab es schon eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, um Schülerinnen und Schüler in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung zu fördern und ihnen größtmögliche Bildungs- und Zukunftschancen zu eröffnen.

„Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen Landkreis und Staatlichem Schulamt soll vor dem Hintergrund einer Stärkung sozialpädagogischer Kompetenzen an den Schulen nochmals verbindlich festgelegt werden, dass Jugendhilfe und Schule gemeinsam durch ein aufeinander abgestimmtes Angebot von Bildung, Erziehung und Betreuung zum Wohle der Kinder und Jugendlichen beitragen wollen“, betonte Landrätin Kirsten Fründt. Abstimmung und Vernetzung beider Unterstützungssysteme müssten sowohl auf übergeordneter als auch auf Ebene der einzelnen Schulen gewährleistet sein.

Der Landkreis finanziert an 35 Schulen des Kreises Angebote der Schulsozialarbeit. Sozialpädagogische Fachkräfte auf der Grundlage des UBUS-Erlasses werden nochmals an 40 Schulen beziehungsweise Schulformen beschäftigt.

Für den Leiter des Staatlichen Schulamtes, Arno Bernhardt, ist dies auch eine wesentliche Aussage des Erlasses: „Die unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte des Landes Hessen soll nicht die soziale Arbeit der Jugendhilfe ersetzen, sondern ergänzen. Schülerinnen und Schüler können jetzt noch besser in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung sowie der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen gefördert werden“.

Die Steuerung der Angebote und Maßnahmen der Schulsozialarbeit liegt weiterhin beim Fachbereich Familie, Jugend und Soziales des Landkreises. Die Dienst- und Fachaufsicht wird durch die vom Landkreis beauftragten Träger zur Durchführung der Schulsozialarbeit wahrgenommen.

Der Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte nach dem UBUS-Erlass wird konzeptionell im jeweiligen Schulprogramm verankert und fachlich von der Schulleitung verantwortet und gesteuert.

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf und das Staatliche Schulamt streben unabhängig von bestehenden Netzwerken und Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches gemeinsame Maßnahmen zur Begleitung und Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkräfte sowie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern an.

Im Rahmen gemeinsamer Qualitätsdialoge wurde auch eine Weiterentwicklung der Angebote vereinbart.

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