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Pressemitteilung 073/2018

28.02.2018

Kreis erneuert Kritik an Katastrophenplänen aus Wiesbaden –
Vorgehen des Landes ist nicht zielführend und lähmt schnelle Reaktionen

Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erneuert seine Kritik an den Katastrophenplänen des hessischen Innenministeriums. Das Land plant, die Feststellung des Katastrophenfalls durch die Landkreise von der Zustimmung des Innenministeriums als oberste Katastrophenschutzbehörde abhängig zu machen. Dies stößt landesweit bei den Kreisen auf Ablehnung.

„Das geplante Vorgehen der Landesregierung ist nicht zielführend, nicht praktikabel und auch nicht zweckmäßig“, betonte Landrätin Kirsten Fründt am Mittwoch in Marburg. Auch die vom Innenminister am Dienstag im Landtag vorgetragenen Argumente seien nicht schlüssig oder logisch nachvollziehbar. Demnach sei es das Ziel der Landesregierung für die Feststellung des Katastrophenfalls landesweit einheitliche Standards zu haben. „Das mag in theoretischen Gedankenspielen oder am sprichwörtlichen grünen Tisch in Wiesbaden funktionieren, hat aber mit dem wahren Leben nichts zu tun“, sagte die Landrätin.

„In den Landkreisen herrschen ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen mit verschiedenen Risikopotenzialen, die nicht miteinander vergleichbar sind. Ein Unwetter oder ein massives Hochwasser wirkt sich in Marburg-Biedenkopf ganz anders aus als zum Beispiel im Rhein-Main-Gebiet oder in Nordhessen“, unterstrich Kirsten Fründt.

Nur die Landkreise, also die Katastrophenschutzbehörden vor Ort könnten das regionale Risikopotenzial und die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes vernünftig abschätzen. Ein Katastrophenfall lasse sich nicht in eine verordnete, standardisierte Schablone pressen.

Auch der Wunsch des Innenministers, seine Behörde bei einer so weitreichenden Entscheidung frühzeitig einzubinden, sei nicht schlüssig. Schon jetzt sei es nämlich so, dass die Landkreise bei Gefahrenlagen relevante Informationen nach Wiesbaden melden müssen – die mit der Gesetzesänderung geplante Beteiligung finde also bereits statt und sei gelebte Praxis.

„Eine Gesetzesänderung soll Abläufe verbessern oder beschleunigen – das ist hier aber nicht erkennbar“, so die Landrätin. Die geplante Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes lähme und verzögere vielmehr schnelle Entscheidungen. Diese seien im Katastrophenfall aber nötig wenn es um Schutz und Rettung von Menschenleben geht. „Wenn wir erst auf grünes Licht aus Wiesbaden warten müssen, dann kostet das wertvolle Zeit – und die haben wir in einem solchen Fall nicht“, unterstrich die Landrätin.

Auch der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat das Ansinnen der Landesregierung daher mit großer Mehrheit zurückgewiesen und selbst der Hessische Landkreistag – also die Vertretung aller hessischen Landkreise – hat den Gesetzentwurf einstimmig abgelehnt.

„Diese breite Ablehnung der Wiesbadener Pläner ist ja nicht ohne Grund erfolgt, denn hier ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Kompetenzen der Landkreise ohne nachvollziehbaren und vernünftigen Grund geplant“, sagte Fründt.

Sie betonte, dass die Landkreise sehr verantwortungsvoll mit dem Instrument umgingen. „Bevor der Katastrophenfall festgestellt wird, werden vorher natürlich erst alle anderen Mittel und Möglichkeiten ausgeschöpft. Wir treffen in einem solchen Fall mit Sicherheit keine leichtfertigen oder unüberlegten Entscheidungen“, betonte Landrätin Fründt. Verwunderlich sei zudem, dass das Land zwar die Entscheidungshoheit möchte, Kosten und Verantwortung aber bei den Landkreisen bleiben sollen.

Die Landrätin verwies auch darauf, dass in allen anderen Bundesländern die Entscheidungshoheit aus gutem Grund auf der Ebene der Landkreise oder Kommunen angesiedelt sei, weil hier die Kompetenz für die Gefahrenabwehr liege.

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