Inhalt anspringen

Pressemitteilung 436/2017

29.12.2017

Damit Silvester nicht zum Fehlschuss wird – Strenge Voraussetzungen zum Gebrauch von Schreckschusswaffen

Der sogenannte Kleine Waffenschein berechtigt Besitzer von Schreckschusspistolen mit PTB-Prüfsiegel zum Tragen der Waffe auch außerhalb der eigenen vier Wände oder des eigenen Grundstücks. Der Einsatz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Silvesternacht ist allerdings nur in ganz wenigen Fällen erlaubt. Foto: Landkreis Marburg-Biedenkopf

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise