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Pressemitteilung 086/2017

24.02.2017

Regierungspräsident genehmigt Kreishaushalt für das Jahr 2017 – Marburg-Biedenkopf bekommt als erster mittelhessischer Kreis grünes Licht von der Aufsichtsbehörde

Marburg-Biedenkopf – Der Gießener Regierungspräsident hat den Haushaltsplan des Landkreises Marburg-Biedenkopf für das Jahr 2017 genehmigt. Im Regierungsbezirk Gießen hat Marburg-Biedenkopf damit als erster der fünf Kreise die Genehmigung für das neue Jahr bekommen. Landrätin Kirsten Fründt dankte dem Regierungspräsidium (RP) für den schnellen Abschluss des Genehmigungsverfahrens.

„Es ist erfreulich, dass uns nach nur gut einem Monat die Haushaltsgenehmigung vorliegt und wir zügig mit der Umsetzung der im Haushalt 2017 neu eingeplanten Bau- und Investitionsvorhaben beginnen können. Wir haben jetzt auch die Möglichkeit, im Rahmen der freiwilligen Leistungen erste Zuwendungen an Verbände, Vereine und Organisationen leisten zu können. Das wäre ohne Genehmigung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht möglich gewesen“, sagte die Landrätin. Sie dankte auch den Mitgliedern des Kreisausschusses und des Kreistages, deren konstruktive und zügige Beratungen zu dem Zahlenwerk maßgeblich zu diesem schnellen Prüfergebnis des RP beigetragen hätten.

Landrätin Fründt hob hervor, dass der Kreishaushalt ohne Einschränkungen genehmigt worden sei. Die Aufsichtsbehörde würdige vielmehr in der Genehmigungsverfügung die mit der Schutzschirmentschuldung vollzogene nachhaltige Konsolidierung des Kreishaushaltes und erkenne die fortgesetzt positive Tendenz der Kreisfinanzen an.

„Die zügige Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Aufsichtsbehörde macht einmal mehr deutlich, dass der Landkreis mit Weitsicht und Augenmaß haushalte“, betonte die Landrätin. Damit setze der Kreis auch den Kurs einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik fort, der auch dazu geführt habe, dass Marburg-Biedenkopf als erster Landkreis in Hessen aus dem Schutzschirm-Programm der Landesregierung entlassen worden ist.

„Der Regierungspräsident hat zwar festgestellt, dass die Brutto-Personalkosten höher als in den anderen mittelhessischen Landkreisen sind, er sieht aber von personalwirtschaftlichen Auflagen ab und geht davon aus, dass der Landkreis Marburg-Biedenkopf seine Personalpolitik mit Augenmaß betreiben wird“, erläuterte die Landrätin.

„Genau das machen wir. Aber die enormen Aufgabenzuwächse, vor allem durch die vermehrte Zuwanderung von Flüchtlingen, aber auch Tarifsteigerungen und Projekte, für die wir aber auch entsprechende Zuschüsse bekommen, haben zu einem Plus bei den Personalkosten geführt“, unterstrich die Landrätin. Dies habe sie auch ausführlich den Kreisgremien und der Aufsichtsbehörde erläutert. „Wir handeln auch hier mit Augenmaß und haben dabei immer auch die Finanzierung dessen im Blick“, stellte die Landrätin fest.

Die Haushaltsgenehmigung ist mit drei Auflagen versehen: Es handelt sich dabei um den Verweis auf die Vorgaben des Innenministeriums zum Neuverschuldungsverbot und zur Haushaltskonsolidierung und damit lediglich eine Fortschreibung der Auflage aus Vorjahren. Zudem wiederhole der Regierungspräsident die Auflage aus den Vorjahren zur vierteljährlichen Berichtspflicht. Neu ist die Auflage, dass die in der Planung vorhandene Unterdeckung bei der Schulträgerschaft in Höhe von 454.000 Euro im Haushaltsvollzug kompensiert werde.

„Alle drei Auflagen werden wir sicher erfüllen können und sie schränken nicht die Planungen und Ziele ein, die der Kreistag mit dem Haushaltsplan 2017 beschlossen hat. Das ist ein wichtiges Signal für unseren Landkreis“, sagte Kirsten Fründt.

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