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Waffenhandelserlaubnis

* Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel Erteilung
* Unternehmen, die Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen, benötigen eine Waffenhandelserlaubnis
* Voraussetzungen: zuverlässig, persönlich geeignet und Fachkunde
* Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden
* eine Stellvertretung benötigt eine Stellvertretererlaubnis
* Zuständig: die für den Standort Ihrer Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde in der Landkreisverwaltung bzw. in der Verwaltung der kreisfreien Stadt

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