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Verkehr mit Mietwagen – Genehmigung

* Mietwagengenehmigung Erteilung
* für die unternehmerische Tätigkeit der Personenbeförderung mit Mietwagen muss eine Genehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden
* zuständig: Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

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