Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Details
Gebühren
Gebühren werden erhoben nach
- der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
- der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TierSchG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz | 06421 4056601 | FDVUVmarburg-biedenkopfde |