Beschreibung
Beschreibung
Die Hilfe wird den Eltern gewährt. Entsprechend ihrem Alter erfolgt eine Einbindung der Kinder und Jugendlichen in den Hilfeprozess. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und andere betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Details
Dokumente
Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt – im Register "Links und Downloads" am Ende dieser Seite können Sie den jeweiligen Antrag herunterladen.
Gebühren
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.