Beschreibung
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Kinder, Jugendliche und Eltern können sich mit allgemeinen und konkreten Fragen zu Erziehung an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden. Diese Beratungsstellen stehen auch im Falle von persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung von Eltern zu Verfügung.
Selbstverständlich können auch andere Sorgeberechtigte oder alleinstehende Elternteile die Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Beisein der Eltern an eine Beratungsstelle wenden bzw. um Unterstützung nachsuchen. Neben den Erziehungs- und Familienberatungsstellen bietet der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes Hilfe und Unterstützung an. Zusätzlich zu den genannten Beratungsangeboten können Eltern, Kinder und Jugendliche auf ein virtuelles Beratungsangebot im Internet zugreifen.
Unterschiedliche Gegebenheiten können Anlass zur Inanspruchnahme einer Beratungsstelle sein: so können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste auftreten. Im Schulalter treten bisweilen Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit ihren Erziehungsaufgaben überfordert.
Manchmal bedürfen auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern der professionellen Hilfe, oder es treten Probleme bei Trennung und Scheidung auf. Erziehungs- und Familienberatungsstellen stellen für die notwendigen Konfliktlösungen eine wertvolle Unterstützung und Begleitung zur Verfügung. Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche und Beratungen sind für alle Ratsuchenden kostenlos.
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