Beschreibung
Beschreibung
Sie möchten mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich umgehen und diese dafür erwerben? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das gilt unabhängig von der Zweckbestimmung der Stoffe.
Inhaber oder Inhaberinnen einer solchen Erlaubnis können nur natürliche Personen sein.
Für folgende explosionsgefährliche Stoffe benötigen Sie eine Erlaubnis:
- Schwarzpulver zum Vorderladerschießen,
- Böllerpulver zum Böllerschießen,
- Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen und
- Einsatz von Raketenmotoren im Modellraketenbau der Kategorie P2.
Details
Dokumente
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Lehrgangsbescheinigung
- Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader) beziehungsweise Mitgliedsbescheinigung (für Böllerschützen oder Modellraketenbauer beziehungsweise Modellraketenbauerinnen)
- Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat:
- Vorlage einer Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind (z.B. Strafregisterauszug).
Die Bescheinigung soll nicht älter als 3 Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.
- Vorlage einer Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind (z.B. Strafregisterauszug).
Gebühren
- Für die Erlaubnis 50,00 Euro - 150,00 Euro
- Für die Verlängerung einer Erlaubnis 40,00 Euro
- Für die wesentliche Änderung einer Erlaubnis 40,00 Euro
- Für die Einholung von Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung 30,00 Euro - 250,00 Euro
Fristen
Erlaubnisse werden üblicherweise auf 5 Jahre befristet. Erst nach Erteilung der Erlaubnis dürfen Sie mit den genannten Stoffen umgehen.
Sofern Sie bereits eine Erlaubnis haben, müssen Sie den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Befristung stellen.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Herr Klaus Ochse | Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, NWR | 06421 4051556 |