Beschreibung
Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich einer entsprechenden Genehmigung, die in Form eines Aufenthaltstitels erteilt wird.
Es wird zwischen 5 Arten eines Aufenthaltstitels unterschieden:
- Aufenthaltserlaubnis (wird befristet erteilt)
- Niederlassungserlaubnis (unbefristet und zeitlich sowie räumlich unbeschränkt; berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit)
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Blaue Karte EU
- Visum (Schengen-Visum oder nationales Visum)