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Fahrzeugschein

Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Ihre Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt. Die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Person ist Halter des entsprechenden Fahrzeugs, jedoch damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer.

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