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Verlängerung einer Baugenehmigung/eines Bauvorbescheides

Eine Verlängerung von Baugenehmigungen/Bauvorbescheiden ist nur dann möglich, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigungen gestellt wird. Verlängerungen müssen schriftlich (formlos) beantragt werden und sind ebenso wie die Baugenehmigung/der Bauvorbescheid gebührenpflichtig. Von der Bauaufsicht werden die zur Verlängerung anzuhörenden Fachbehörden beteiligt. Die Baugenehmigung kann bis zu zwei Jahren, der Bauvorbescheid bis zu einem Jahr verlängert werden. Die Geltungsdauer wird im Bescheid entsprechend festgesetzt.

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