Beschreibung
Beschreibung
Überschwemmungsgebiete sind Flächen die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserentlastung oder -rückhaltung (z.B. das Ohm-Rückhaltebecken bei Kirchhain) beansprucht werden und sind eine wesentliche Maßnahme des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Überschwemmungsgebiete werden durch das Regierungspräsidium Gießen festgesetzt. Bis zur endgültigen Festsetzung eines Überschwemmungsbebietes gelten die in den Arbeitskarten der Wasserwirtschaftsverwaltung dargestellten und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlichten Gebiete als Überschwemmungsgebiete. Die Arbeitskarten der Wasserwirtschaftsschaftverwaltung können auch bei der Unteren Wasserbehörde eingesehen werden.
Ist ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt bzw. in einer Arbeitskarte dargestellt und im Staatsanzeiger veröffentlicht, gelten in diesen Gebiet umfangreiche Verbote. So ist in einem Überschwemmungsgebiet z.B. die Errichtung oder die Erweiterung baulicher Anlagen und das Lagern von Stoffen, die die Wasserqualität gefährden, verboten.
Von den Verboten im Überschwemmungsgebiet bzw. Uferbereich können aber auf Antrag sog. Befreiungen erteilt werden.
Weitere Informationen zu den Themen Hochwasserschutz und Befreiungen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Umweltministerium (Öffnet in einem neuen Tab) oder von unseren Sachbearbeitern/-innen.
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Herr Patrick Ronzheimer | 06421 4051430 |