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Wegen einer technischen Umstellung ist die Marburger Außenstelle im Hermann-Jacobsohn-Weg 1 am Freitag, 28. März, ab 12 Uhr nicht erreichbar.

Grundwasserbenutzung (Erlaubnis)

Grundsätzlich ist das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser eine Benutzung und bedarf daher einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

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