Schadensfallmanagement – Was tun im Schadensfall?
Sehr viele Stoffe, mit denen wir täglich umgehen (z.B. Heizöl, Kraftstoffe etc.), sind als wassergefährdend einzustufen. Diese Stoffe haben vor allem gemeinsam, dass sie auch schon in geringen Mengen nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Gewässer (dazu zählt auch das Grundwasser) und die Böden haben und diese nachhaltig unbrauchbar bzw. ungenießbar machen können.
Deswegen wird gerade im Umgang und bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe viel Wert auf eine wirksame Vorsorge gegen Leckagen gelegt. Trotz aller Schutzvorkehrungen beim Umgang und der Lagerung wassergefährdender Stoffe sind Schadensfälle nicht ganz auszuschließen. Ist es trotz aller Sorgfalt dennoch zu einem Austritt von wassergefährdenden Stoffen gekommen, sind Maßnahmen zu treffen, um schädliche Auswirkungen auf die Gewässer, die Böden, aber auch z. B. auf Abwasseranlagen (u.a. Kanäle) so gering wie möglich zu halten.
In einem Schadensfall sind unverzüglich die sog. Gefahrenabwehrbehörden zu informieren. Das sind in erster Linie die Feuerwehr (Notrufnummer 112) und die Polizei (Notrufnummer: 110), die dann u. a. auch die zuständige Wasserbehörde informieren. Diese Behörden haben die unaufschiebbaren Maßnahmen (z. B. Außerbetriebnahme von Anlagen, verhindern von Schadensausweitung usw.), die zur Schadenbegrenzung dienen und das weitere Austreten und Ausbreiten von Schadenstoffen verhindert, zu treffen.
Wassergefährdende Stoffe
Sehr viele Stoffe, mit denen wir im privaten (z.B. Heizöl) oder gewerblichen (z.B. Kraftstoffe) Bereich umgehen, sind als wassergefährdend einzustufen. Alle wassergefährdenden Stoffe haben gemeinsam, dass sie auch schon in geringen Mengen eine nicht unerhebliche schädigende Auswirkung auf die Gewässer oder die Böden haben und diese nachhaltig unbrauchbar bzw. ungenießbar machen können.
Deswegen wird gerade im Umgang und bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe viel Wert auf eine wirksame Vorsorge gegen Leckagen gelegt. Sollte jedoch trotzdem etwas passieren, ist dafür zu sorgen, dass nach Möglichkeit die wassergefährdenden Stoffen nicht ein Gewässer oder das Grundwasser gelangen können bzw. die Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden.
Zum anlagenbezogenen und damit auch vorbeugenden Gewässerschutz gehört, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdender Stoffe so beschaffen, eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer und des Bodens nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden kann.