Wiederkehrende Sonderbauprüfungen
Bei den Sonderbaukontrollen handelt es sich um wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung – beschränkt auf Sonderbauten nach § 2 Abs. 8 HBO
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Bei den Sonderbaukontrollen handelt es sich um wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung – beschränkt auf Sonderbauten nach § 2 Abs. 8 HBO