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Einkommensschwache Haushalte

Vom Grundsatz her hat der Gesetzgeber den Bezug von Sozialleistungen als Voraussetzung zum Erhalt der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes festgelegt.

Dennoch können Familien, die keine der genannten Sozialleistungen erhalten oder beantragen möchten, gegebenenfalls durch das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt werden.

Leider ist es nicht möglich, einen pauschalen Betrag zu benennen, ab dem ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes besteht. Dieser ist individuell nach den jeweiligen Einkommens- und Familienverhältnissen sowie den beantragten Leistungen zu berechnen.

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