Inhalt anspringen

Angebote Kreisjobcenter (KJC)

Das Kreisjobcenter berät bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen zu gründen. Sie erhalten dazu direkte Unterstützung vom KJC. Am besten, Sie vereinbaren einen Termin mit Ihrem oder Ihrer Berater*in im KJC.

Weitere Informationen zum KJC und Kontakmöglichkeiten finden Sie HIER.

Bevor Sie zu diesem Termin gehen, befassen Sie sich bitte zunächst einmal mit den Mindestanforderungen an Gründungskonzepte des KJCPDF-Datei180,19 kB. Dies sollten Sie möglichst schon einmal vorher gelesen haben, um entsprechende Fragen beantworten zu können.

Vielen Dank fürs Teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise