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Zulassung eines Fahrzeugs durch eine bevollmächtigte Person

Ist es dem Kfz-Halter nicht möglich, die Zulassung für sein Fahrzeug persönlich zu beantragen, kann er eine dritte Person bevollmächtigen. Dazu benötigen Sie eine Vollmacht sowie ein Lastschriftmandat. Das Fahrzeug kann nur zugelassen werden, wenn der Kfz-Halter bei der Finanzverwaltung keine Kfz-Steuerrückstände hat.

Vollmacht

Der Kfz-Halter muss eine schriftliche Vollmacht erteilen.
Dazu ist es erforderlich, dass die Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.

Außerdem muss der Kfz-Halter sein Einverständnis erteilen, dass der bevollmächtigten Person seine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen.

Der Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Kfz-Halters sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person müssen vorgelegt werden.

SEPA-Lastschriftmandat

Der Kfz-Halter muss ein SEPA Lastschriftmandat für die Einziehung der Kfz-Steuer erteilen.

  1. Das SEPA Lastschriftmandat muss vollständig ausgefüllt und vorgelegt werden.
  2. Das Konto für welches das SEPA Lastschriftmandat zur Einziehung der Kfz-Steuer angegeben wird, muss die erforderliche Deckung aufweisen.
  3. Wird das SEPA Lastschriftmandat zur Einziehung der Kfz-Steuer für das Konto eines Dritten erteilt, muss das SEPA Lastschriftmandat sowohl vom Halter als auch vom Zahler unterschrieben werden. Der Personalausweis ist ebenfalls vorzulegen.
  4. Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, erlischt automatisch das erteilte SEPA Lastschriftmandat zur Einziehung der Kfz-Steuer.
  5. Bei Änderung der Bankverbindung muss ein neues SEPA Lastschriftmandat erteilt werden.
  6. Die Daten zur Bankverbindung werden im automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe an Stellen außerhalb der Steuerverwaltung erfolgt nicht.

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