Inhalt anspringen

Otto-Ubbelohde-Preis – Richtlinien

Der Otto-Ubbelohde-Preis ist die höchste Auszeichnung, die der Kreis im Kulturbereich vergibt. Er wird für besondere Leistungen in den Bereichen Denkmalpflege, Heimatkunst, Heimatgeschichte, Pflege des heimischen Brauchtums und Beschäftigung mit dem Werk Otto Ubbelohdes vergeben.

  1. Der Preis für Kunst, Heimatgeschichte, Pflege des heimischen Brauchtums, der Beschäftigung mit dem Werk Otto Ubbelohdes und der Denkmalpflege des Landkreises Marburg-Biedenkopf trägt den Namen Otto-Ubbelohde-Preis.
    Mit der Verleihung des Preises würdigen Kreistag und Kreisausschuss die kulturellen Leistungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
  2. Auszeichnungswürdige Leistungen
    Ausgezeichnet werden Leistungen, die sich mit mindestens einem der nachfolgenden Themen befassen:
    1. Kunst
      1. Werke oder Leistungen von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Landkreis.
      2. Kunstvermittlung an Bürgerinnen und Bürger im Landkreis.
      3. Unterstützung, Förderung und Unterhaltung von Kunstmuseen, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind.
      4. Pflege der Nachlässe von Künstlerinnen und Künstlern.
      5. Ausgezeichnet werden können auch hauptberufliche Künstlerinnen und Künstler.
    2. Heimatgeschichte
      1. Wissenschaftliche Untersuchungen in allgemeinverständlicher Form über die Geschichte von Orten, Regionen oder Geschehnissen im Landkreis oder des Landkreises.
      2. Herausgabe von Medien über den Landkreis.
      3. Erstellung von Chroniken und sonstigen Veröffentlichungen über Städte, Gemeinden, Orte und Regionen des Landkreises. Regelmäßig erscheinende Serien und Kurzbeschreibungen der Heimatgeschichte.
      4. Unterstützung, Förderung und Unterhaltung von Museen.
    3. Heimisches Brauchtum
      1. Unterstützung, Förderung und Pflege der heimischen Mundarten.
      2. Unterstützung, Förderung und Pflege der heimischen Trachten.
      3. Unterstützung, Förderung und Pflege der heimischen Traditionen
    4. Werk Otto Ubbelohdes
      • Die intensive Beschäftigung mit dem Werk Otto Ubbelohdes; beispielsweise mit seinem künstlerischen Werk oder seinem Engagement in den Bereichen Landschaftspflege und Denkmalpflege.
      • Die intensive Beschäftigung mit der Person Otto Ubbelohde.
    5. Denkmalpflege
      1. Pflege des historisch gewachsenen Dorf- und Stadtbildes.
      2. Engagement für die Erhaltung und gegen den Abbruch und die Verunstaltung von alten Kirchen, Mühlen, Backhäusern, Brücken, Grabanlagen, Wegkreuzen, Kleindenkmälern etc.
      3. Beschäftigung mit Bodendenkmälern und Funden, an denen aus wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
      4. Beratung und Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer bei Pflege, Unterhaltung und Wiederherstellung der Kulturdenkmäler.
    6. Allgemein
      Leistungen, die in Wahrnehmung beruflicher Aufgaben erbracht werden, können nicht ausgezeichnet werden. Für eine Auszeichnung können lediglich solche Leistungen in Betracht kommen, die aufgrund zusätzlichen ehrenamtlichen Engagements erfolgen. Davon ausgenommen sind künstlerischen Leistungen gemäß Ziffer 2.1.5.
  3. Bewerbungsverfahren – Bedingungen für eine Auszeichnung
    1. Die Auswahl der Otto-Ubbelohde-Preisträgerinnen und -Preisträger erfolgt in einer nicht öffentlichen Jurysitzung, zu der nachfolgende Teilnahmeberechtigten zugelassen sind:
      1. Ausgezeichnet werden kann die Leistung jeder Einwohnerin und jedes Einwohners innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
      2. Ausgezeichnet werden können auch juristische Personen, Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionen (wie z. B. Künstlerkreise, Theatergruppen, Trachtengruppen, Ateliergemeinschaften sowie Bürger-, Schüler- und Jugendgruppen, Bürgerinitiativen oder ähnliche Gruppierungen) mit Sitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
      3. Bei Personengruppen muss die Mehrheit der Personen einer Gruppe Einwohnerinnen oder Einwohner im Landkreis sein.
      4. Die Jury kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen zu den Punkten 3.1.1 bis 3.1.3 zulassen.
    2. Es sind sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläge Dritter möglich.
    3. Für die Bewerbung beziehungsweise den Vorschlag müssen für die Jury aussagekräftige Unterlagen vorgelegt werden, um die jeweiligen Leistungen beurteilen zu können, wie zum Beispiel erläuternde Texte, Fotos, Presseartikel, Flyer etc. Diese Bewerbungen bzw. Vorschläge mit den Unterlagen sind unter dem Kennwort "OTTO-UBBELOHDE-PREIS"
      einzureichen an:
         Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
         Stabsstelle Dezernatsbüro des Landrates
         Fachdienst Kultur 
         Im Lichtenholz 60
         35043 Marburg
    4. Alle für die Jury eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Landkreises Marburg-Biedenkopf über, sofern sie nicht innerhalb von vier Wochen nach öffentlicher Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger abgeholt werden.
    5. Die Richtlinien sind im Internet auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de unter dem Suchbegriff „Richtlinien für den Otto-Ubbelohde-Preis“ einzusehen. Zudem können sie beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Stabsstelle Dezernatsbüro des Landrates, Fachdienst Kultur, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, angefordert werden.
    6. Verstorbene Personen können nicht für den Preis vorgeschlagen werden.
  4. Termin
    Die Bewerbungsunterlagen für die Auszeichnung sind bis zum 15. April eines jeden Jahres vorzulegen.
    Eine Verlängerung der Abgabefrist ist aus organisatorischen Gründen möglich.
  5. Preise
    1. Es werden jährlich bis zu drei Auszeichnungen vergeben. Das Preisgeld beträgt je Auszeichnung 1.000 Euro.
    2. Neben dem Preisgeld wird eine Urkunde überreicht.
    3. Es ist auch zulässig, einen Preis auf mehrere Personen zu verteilen.
  6. Jury
    1. Die Jury entscheidet, für welche Leistungen die Auszeichnungen verliehen werden.
    2. Der Jury gehören an:
      • Die für den Kulturbereich federführende Dezernentin bzw. der für den Kulturbereich zuständige Dezernent als Vorsitzende bzw. Vorsitzender.
      • Der oder die Vorsitzende des für den Kulturbereich zuständigen Ausschusses des Kreistags.
      • Jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen.
      • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Fachdienstes Kultur.
    3. Die Jury trifft ihre Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung mit Stimmenmehrheit ihrer Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der bzw. des Vorsitzenden. Der Kreisausschuss beschließt auf der Grundlage der Empfehlung der Jury. Die Entscheidung unterliegt nicht der gerichtlichen Nachprüfung.
  7. Bekanntgabe und Verleihung
    Die Preisträgerinnen und Preisträger werden durch den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf schriftlich benachrichtigt. Sie werden darüber hinaus durch Presseveröffentlichungen bekanntgegeben, sofern die Preisträgerinnen oder Preisträger hierzu ihr Einverständnis erklären.
    Die Preisverleihung erfolgt jährlich durch den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
  8. Schlussbestimmung
    Mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren sowie mit der Annahme des Otto-Ubbelohde-Preises werden diese Richtlinien anerkannt.
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Kreisausschussbeschluss vom 15. Januar 2020

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise