Marburg-Biedenkopf – Im März ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gestiegen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.016 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Anstieg von 95 Personen oder 2,4 Prozent gegenüber dem Vormonat Februar.
Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 77 Personen oder 1,9 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im März bei 2,9 Prozent. Im gleichen Vorjahresmonat lag die Quote bei drei Prozent.
„Der Arbeitsmarkt wird aktuell von den negativen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen seit Beginn des Irankrieges beeinflusst,“ erklärt der Erste Kreibsbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit, Peter Neidel. Dieser Eindruck decke sich mit zuletzt gesunkenen Monatswerten des Arbeitsmarktbarometers des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und des Geschäftsklimaindexes des ifo-Instituts. „Die zusätzliche Unsicherheit über Dauer, Ausgang und Folgen des Krieges bremst die wirtschaftliche Entwicklung“, so Neidel weiter.
Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.762. Damit sank sie im Vergleich zum Vormonat um 37 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 0,5 Prozent. Verglichen mit dem gleichen Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 199 Bedarfsgemeinschaften oder 2,9 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten fiel auf 9.134 Personen und damit im Vergleich zum Vormonat um 55 Personen beziehungsweise 0,6 Prozent. Gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 236 Personen oder 2,5 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 12. März 2026 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat März wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.