Marburg-Biedenkopf – Im August 2026 steht wieder das traditionsreiche Grenzgangsfest in Biedenkopf an. Damit das Fest auch im Hinblick auf notwendige Schutzmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) gelingt, hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf gemeinsam mit den Veranstaltern Wege gefunden, das Fest stattfinden zu lassen, ohne die Schutzmaßnahmen zu vernachlässigen.
Wegen der aktuellen Tierseuchenlage gibt es dieses Jahr eine logistische und rechtliche Besonderheit beim Grenzgang in Biedenkopf: Die Strecke des Grenzgangs am ersten Festtag führt im Bereich des Frühstücksplatzes „Kleeberg“ durch die amtlich festgelegte Sperrzone I, die dort zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichtet wurde. In dieser sogenannten „Pufferzone“ gelten bereits Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Jagd, um eine Ausbreitung des Virus aus sogenannten infizierten Zonen (Sperrzone II) zu verhindern.
„Uns ist die Bedeutung des Grenzgangs für die Menschen in Biedenkopf, aber auch für die ganze Region bewusst. Da stecken viel Herzblut und zum Teil jahrelanges, ehrenamtliches Engagement drin. Deshalb war und ist es unser Ziel, das Fest zu ermöglichen“, unterstreicht Landrat Jens Womelsdorf. Gleichzeitig habe der Kreis mit seiner Veterinärbehörde aber auch Verantwortung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu tragen, so dass besondere Umsicht und Regeln für die Teilnehmenden erforderlich seien. „Deshalb haben wir im Vorfeld den engen Austausch mit allen Beteiligten gesucht, um frühzeitig die Weichen stellen zu können“, erläutert Jens Womelsdorf.
Verhaltensregeln sollen Eintrag der Schweinepest nach Marburg-Biedenkopf verhindern
Zum Schutz der heimischen Natur und zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung haben sich die Veterinärbehörde des Kreises und die Veranstalter auf Verhaltensregeln geeinigt, die für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich gelten:
· Wegegebot einhalten: Die Grenze ist ausschließlich entlang des offiziell vorgesehenen Verlaufs zu begehen. Das Verlassen der Wege und das Betreten angrenzender Waldflächen abseits der Strecke sind strikt untersagt.
· Müllvermeidung und Entsorgung: Es dürfen keine Lebensmittel auf der Strecke weggeworfen werden. Abfälle auf den Frühstücksplätzen müssen sofort in den bereitgestellten Mülleimern entsorgt oder komplett wieder mitgenommen werden. Speisereste können das Virus übertragen.
· Infrastruktur nutzen: Für die Festgäste stehen auf den Frühstücksplätzen Sanitäranlagen zur Verfügung. Es müssen ausschließlich diese Einrichtungen genutzt werden, um die umliegenden Waldflächen zu schonen und um eventuell versteckte Tiere nicht aufzuscheuchen.
· Schutzzäune respektieren: Die zur ASP-Abwehr errichteten Schutzzäune dürfen weder beschädigt, umgangen noch überstiegen werden.
· Tore schließen: Durchgänge und Tore in den Schutzzäunen sind nach dem Durchschreiten unverzüglich wieder vollständig zu schließen.
· Absolute Leinenpflicht: Hunde müssen über den gesamten Grenzverlauf sowie auf allen Frühstücksplätzen zwingend an der Leine geführt werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf das Wildtierrisiko in der Sperrzone am Kleeberg.
Diese Regelungen hatte das Veterinäramt im Vorfeld mit dem Grenzgangsverein abgestimmt. Der Verein hat die Repräsentanten des Grenzganges wie Burschen- und Männergesellschaften daher bereits über die Verhaltenshinweise informiert.
„Wir haben diese Regeln in einem sehr konstruktiven und verständnisvollen Austausch mit den Veranstaltern gemeinsam erarbeitet. Hierbei wurde auch deutlich, dass sich die Veranstalter ihrer Verantwortung bewusst sind“, betonte Landrat Jens Womelsdorf.
Auch mit dem Land Hessen und der Stadt Biedenkopf steht der Kreis in engem und konstruktivem Austausch. Alle Beteiligten sind sich einig, das Fest nach Möglichkeit stattfinden zu lassen – aber auch, dass wegen der Seuchenlage dieses Jahr besondere Vorsicht geboten ist.
Das Grenzgangsfest in Biedenkopf ist ein jahrhundertealtes historisches Volksfest, das alle sieben Jahre gefeiert wird und in diesem Jahr auf eine mittlerweile 333-jährige Tradition zurückblickt. Dieses Traditionsfest ist seit Generationen tief in der Region verwurzelt und weit über die Grenzen des Hessischen Hinterlandes hinaus bekannt.
Umso wichtiger sind Vorsicht und Mithilfe aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Denn nur durch die konsequente Einhaltung von Schutzmaßnahmen kann die Tradition des Grenzgangs sicher und im Einklang mit dem Tier- und Naturschutz sowie dem Schutz vor der Tierseuche ASP gewahrt werden“, macht der Landrat deutlich.
In Marburg-Biedenkopf derzeit noch kein Fall
Aktuell gibt es im Landkreis Marburg-Biedenkopf noch keinen nachgewiesenen Fall der Afrikanischen Schweinepest. Die Verhaltensregeln sollen einen Beitrag dafür leisten, dass das so bleibt. Im benachbarten Kreis Siegen-Wittgenstein, im Grenzgebiet zwischen Hessen und Nordrhein-Westfalen, ist in der Vergangenheit der Erreger der ASP bei toten Wildschweinen nachgewiesen worden
Mehr Informationen rund um die Afrikanische Schweinepest gibt es auf der Homepage des Kreises unter www.lkmb.de/schweinepest (Öffnet in einem neuen Tab).