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Pressemitteilung 138/2026

30.04.2026

Monatsbilanz des KreisJobCenters Marburg-Biedenkopf – Zahl der Arbeitslosen sinkt im April um 2,9 Prozent

Marburg-Biedenkopf – Im April ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 3.898 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 118 Personen oder 2,9 Prozent gegenüber dem Vormonat März.

Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 157 Personen oder 3,9 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im April bei 2,8 Prozent. Im gleichen Vorjahresmonat lag die Quote bei 3,0 Prozent.

„Während die Zahl der Arbeitslosen in unserem Landkreis im April um 2,9 Prozent gesenkt werden konnte, lässt der ersehnte wirtschaftliche Aufschwung dennoch weiter auf sich warten,“ erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel. „Die Auswirkungen des Konflikts im Nahen Osten machen sich an vielen Stellen bemerkbar und hemmen die wirtschaftliche Entwicklung zunehmend. Zuletzt kürzte die Bundesregierung das prognostizierte Wirtschaftswachstum für 2026 in ihrer Frühjahrprojektion auf 0,5 Prozent,“ so Neidel weiter.

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BGs) bei 6.723. Damit sank sie im Vergleich zum Vormonat um 39 BGs bzw. 0,6 Prozent. Verglichen mit dem gleichen Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 219 Bedarfsgemeinschaften oder 3,2 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten fiel auf 9.069 Personen und damit im Vergleich zum Vormonat um 65 Personen bzw. 0,7 Prozent. Gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 265 Personen oder 2,8 Prozent zu verzeichnen.

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 13. April 2026 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat April wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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