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Pressemitteilung 036/2026

30.01.2026

Monatsbilanz des KreisJobCenters – Anzahl der Arbeitslosen steigt im Januar um 3,9 Prozent

Marburg-Biedenkopf – Im Januar ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gestiegen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 3.941 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Anstieg von 148 Personen oder 3,9 Prozent gegenüber dem Vormonat Dezember.

Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 208 Personen oder fünf Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Januar bei 2,9 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei drei Prozent.

„Bei dem Anstieg der Arbeitslosenzahlen im Januar handelt es sich um ein wiederkehrendes Phänomen. Befristete Arbeitsverhältnisse sowie Qualifikationen und Fortbildungen sind oftmals nur bis zum Jahresende terminiert. Erfolgt keine unmittelbare Weiterbeschäftigung, so sind die betroffenen Personen im SGB-II-Bezug statistisch als arbeitslos zu führen,“ erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel.

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BGs) bei 6.758. Damit stieg sie im Vergleich zum Vormonat um sieben Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 0,1 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 171 Bedarfsgemeinschaften oder 2,5 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg auf 9.150 Personen und damit im Vergleich zum Vormonat um 45 Personen bzw. 0,5 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 224 Personen oder 2,4 Prozent zu verzeichnen.

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 14. Januar 2026 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Januar wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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