Marburg-Biedenkopf – Im Dezember ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 3.793 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 57 Personen oder 1,5 Prozent gegenüber dem Vormonat November.
Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 279 Personen oder 6,9 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Dezember bei 2,8 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 3,0 Prozent.
„Im Dezember sinken die Arbeitslosenzahlen nochmals um 1,5 Prozent. Wir haben mit knapp 3.800 Arbeitslosen den besten Wert seit drei Jahren erreicht. Es ist auch eine schöne Bestätigung unserer Arbeit, das Jahr so positiv zum Abschluss bringen zu können“, betont der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent Peter Neidel. „Im vor uns liegenden Jahr werden wir einen besonderen Fokus unter anderem auf die Jugendarbeitslosigkeit legen und erhoffen uns hierdurch weitere positive Effekte für die Arbeitslosenzahlen“, so der Erste Kreisbeigeordnete.
Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.751. Damit sank sie im Vergleich zum Vormonat um sieben beziehungsweise 0,1 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 181 Bedarfsgemeinschaften oder 2,6 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg auf 9.105 Personen und damit im Vergleich zum Vormonat um eine Person beziehungsweise 0,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 258 Personen oder 2,8 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 11. Dezember 2025 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Dezember wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.