Marburg-Biedenkopf – Im April ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, leicht gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.055 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 38 Personen oder 0,9 Prozent gegenüber dem Vormonat März.
Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJCs um 47 Personen oder 1,1 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im April bei drei Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote ebenfalls bei drei Prozent.
„Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland stagniert, aber der Bedarf an Fachkräften ist in unterschiedlichen Branchen nach wie vor hoch, zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr“, erklärte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit, Peter Neidel. „Wir freuen uns daher mit einem neuen unterstützenden Sprachkurs speziell für ukrainische Kraftfahrende mit dem Berufswunsch Bus- beziehungsweise LKW-Fahrerin oder -Fahrer einen weiteren Mosaikstein zur Verbesserung der Vermittlung in Arbeit hinzufügen zu können. Es ist wichtig für uns, gerade auch diese gesuchten Fachkräfte schnell fit für den deutschen Arbeitsmarkt zu machen,“ so Neidel weiter.
Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.942. Damit sank sie im Vergleich zum Vormonat um 19 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise um 0,3 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 105 Bedarfsgemeinschaften oder 1,5 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vormonat auf 9.334 Personen und damit um 36 Personen oder 0,4 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 202 Personen oder 2,1 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 10. April 2025 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat April wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.