Marburg-Biedenkopf – Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat das Auftreten der Geflügelpest nun auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf offiziell bestätigt. Die Veterinärbehörde des Kreises erlässt nun eine Allgemeinverfügung, um die Ausbreitung der Krankheit, insbesondere in die Bestände von Geflügelhaltenden, zu verhindern. Damit gilt dann eine Aufstallpflicht für Geflügel, Geflügelausstellungen sowie der Transport von Tieren zu Ausstellungen werden untersagt und die Geflügelhaltungen sind zur Einhaltung der Bio-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet.
Nachgewiesen wurde der Erreger vom Typ H5N1 bei drei Kranichen, deren Kadaver in der vergangenen Woche bei Kirchhain gefunden worden waren. Das Hessische Landeslabor hatte zuvor bei einer ersten Untersuchung bereits Hinweise auf den Erreger nachgewiesen. Dieser Befund musste dann noch durch das FLI offiziell bestätigt werden, damit die Geflügelpest offiziell und amtlich als festgestellt gilt.
„Entscheidend ist jetzt, dass wir die Ausbreitung der Geflügelpest verhindern. Mit unserer Allgemeinverfügung schützen wir die Geflügelhaltungen in Marburg-Biedenkopf“, betont Landrat Jens Womelsdorf.
Die Allgemeinverfügung, die ab Freitag gilt, sieht eine sogenannte Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen vor. Das bedeutet, dass die Halterinnen und Halter von Geflügel dafür Sorge tragen müssen, dass sich ihre Tiere in Ställen oder Volieren aufhalten. Diese Ställe oder Volieren müssen nach oben abgedichtet und an den Seiten zum Beispiel mit Maschendraht gesichert sein. So soll der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln verhindert werden. Auch dürfen Wildvögel keinen Kontakt zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen bekommen, die auch mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Geflügel darf auch nicht aus Gewässern trinken, an denen sich auch wilde Vögel aufhalten. Auch werden Geflügelausstellungen und -märkte untersagt, damit sich der Erreger der Geflügelpest nicht über solche Veranstaltungen weiter ausbreiten kann. Untersagt ist zudem das Verbringen, also der Transport von Geflügel aus einem Risikogebiet zu Veranstaltungen. Zudem sind die Halterinnen und Halter von Geflügel zur Einhaltung der Bio-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet.
Die in der Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen sind solange gültig, bis eine neue Allgemeinverfügung zu diesem Thema in Kraft tritt. Sie gelten jedoch längstens für sechs Monate.
„Wir haben uns bei diesen Regelungen eng mit den benachbarten Landkreisen abgestimmt, um einen Gleichklang der Schutzmaßnahmen in Mittelhessen zu erreichen“, erklärt der Landrat. Der Kreis stehe zudem im Austausch mit den Städten und Gemeinden.
„Wichtig ist, dass die Halterinnen und Halter von Geflügel ihre Bestände regelmäßig kontrollieren. Krankheits- oder Todesfälle sollten immer durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin abgeklärt werden“, betont Amtstierarzt Dirk Behnke. „Der Geflügelpesterreger gilt zwar für einige Vogelarten als hochansteckend, die Gefahr für Menschen wird als gering eingestuft. Wer einen toten Vogel entdeckt, sollte diesen dennoch nicht berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren“, sagt Behnke. Betroffen sein könnten neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten.
Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen,
mit toten oder kranken Tieren verhindert werden. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde zu beachten.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind 2.617 Geflügelhalter mit rund 210.900 Tieren registriert. Hierbei reicht die Bandbreite von größeren Geflügelzuchtbetrieben mit bis zu 45.000 Tieren bis hin zu kleinen Geflügelhaltungen mit zehn oder weniger Tieren.
Hintergrund: Geflügelpest
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden.
Wer einen toten Vogel findet, kann dies bei der Veterinärbehörde des Landkreises unter der Telefonnummer 06421 405-6601 oder per E-Mail unter FDVuVmarburg-biedenkopfde mit einer möglichst genauen Ortsangabe des Fundortes melden.
Mehr Informationen online unter www.marburg-biedenkopf.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder