Marburg-Biedenkopf – Im Januar ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gestiegen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.149 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Zuwachs von 77 Personen oder 1,9 Prozent gegenüber dem Vormonat Dezember.
Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJCs um 42 Personen oder ein Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Januar bei drei Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote ebenfalls bei drei Prozent.
„Die Arbeitslosenzahlen sind diesen Januar weniger stark als in den Vorjahren gestiegen,“ betont der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit, Peter Neidel. „Dass die Zahlen generell zum Jahresbeginn steigen, entspricht den Erwartungen. Oftmals laufen befristete Arbeitsverhältnisse und auch Qualifizierungen sowie Fortbildungen zum Jahresende aus. In diesen Fällen gelten Personen, die davon betroffen sind, statistisch gesehen als arbeitslos,“ erklärte Neidel.
Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.929. Damit sank sie im Vergleich zum Vormonat um drei Bedarfsgemeinschaften. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 38 Bedarfsgemeinschaften oder 0,6 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat auf 9.374 Personen und damit um elf Personen beziehungsweise 0,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 99 Personen oder 1,1 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 14. Januar 2025 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Januar wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.