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Pressemitteilung 001/2022

03.01.2024

Monatsbilanz des KreisJobCenters – Zahl der Arbeitslosen im Dezember um 3,5 Prozent gesunken

Marburg-Biedenkopf – Im Dezember ist die Zahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.001 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 147 Personen oder 3,5 Prozent gegenüber dem Vormonat November. 

Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJCs um 300 Personen oder 8,1 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Dezember bei 2,9 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,8 Prozent. 

„Wir blicken auf ein Jahr zurück, das für Veränderung im KJC stand. Das Bürgergeld wurde eingeführt und mit ihm kamen Neuregelungen und veränderte Schwerpunktsetzungen für Leistungsbeziehende und Mitarbeitende gleichermaßen“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit, Marian Zachow. „Mit dem Rückgang der Anzahl arbeitsloser Menschen, die Grundsicherung nach SGB II beziehen, ist ein erfreulicher Jahresabschluss gelungen. Vor diesem Hintergrund sind wir aktuell verhalten optimistisch gestimmt und gespannt, was das Jahr 2024 für uns bereithält“, so Zachow weiter. 

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.894. Damit sank sie im Vergleich zum Vormonat um 17 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 0,2 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 317 Bedarfsgemeinschaften oder 4,8 Prozent. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vormonat auf 9.229 Personen und damit um 30 Personen oder 0,3 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 442 Personen oder fünf Prozent zu verzeichnen. 

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 13. Dezember 2023 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Dezember wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

 

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