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Pressemitteilung 298/2023

29.09.2023

Monatsbilanz des KreisJobCenters – Zahl der Arbeitslosen sinkt im September

Marburg-Biedenkopf – Im September ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.126 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 103 Personen oder 2,4 Prozent gegenüber dem Vormonat August. 

Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJCs um 187 Personen oder 4,7 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im September bei drei Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote ebenfalls bei drei Prozent. 

„Nach der Sommerpause im August, in der traditionell die Arbeitslosenzahlen steigen, freuen wir uns darüber, dass diese Zahlen im September gesunken sind,“ erklärte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit, Marian Zachow. „Trotz einer angespannten Lage und eingetrübten Zukunftsaussichten in der Wirtschaft hält sich der Arbeitsmarkt bei uns im Landkreis weiterhin stabil,“ so Zachow weiter. 

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.817. Damit fiel sie im Vergleich zum Vormonat um 104 beziehungsweise 1,5 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 157 Bedarfsgemeinschaften oder 2,4 Prozent. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten fiel im Vergleich zum Vormonat auf 9.128 Personen und damit um 151 Personen oder 1,6 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 241 Personen beziehungsweise 2,7 Prozent zu verzeichnen. 

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 12. September 2023 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat September wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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