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Pressemitteilung 395/2023

30.11.2023

Monatsbilanz des KreisJobCenters – Anzahl der Arbeitslosen im November leicht gestiegen

Marburg-Biedenkopf – Im November ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, leicht gestiegen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.148 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Anstieg von zwölf Personen oder 0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat Oktober. 
 
Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJCs um 417 Personen oder 11,2 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im November bei 3,1 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,8 Prozent.

„Auch im November sind die Arbeitslosenzahlen wieder gestiegen, allerdings ist der Anstieg ähnlich schwach wie im Vormonat. Insgesamt liegen wir damit noch unter dem Niveau der vergangenen sechs Monate, die Stimmung in der Wirtschaft ist aber fortwährend angespannt“, erklärte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit, Marian Zachow. 

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.911. Damit stieg sie im Vergleich zum Vormonat um 103 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 1,5 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 266 Bedarfsgemeinschaften oder vier Prozent. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat auf 9.259 Personen und damit um 167 Personen beziehungsweise 1,8 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 376 Personen oder 4,2 Prozent zu verzeichnen. 

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 13. November 2023 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat November wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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