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Pressemitteilung 366/2023

02.11.2023

Monatsbilanz des KreisJobCenters – Anzahl der Arbeitslosen im Oktober minimal gestiegen

Marburg-Biedenkopf – Im Oktober ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, minimal gestiegen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.136 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Anstieg von zehn Personen oder 0,2 Prozent gegenüber dem Vormonat September. 

Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJCs um 351 Personen oder 9,3 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Oktober bei drei Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,8 Prozent. 

„Die Zahlen zeigen, dass der Arbeitsmarkt weiterhin stabil ist“, erklärte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit, Marian Zachow. Genau aus diesem stabilen Arbeitsmarkt heraus würde der Bundesarbeitsminister nun den „Job-Turbo“ zünden, um insbesondere die Geflüchteten aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Ob dieses Konzept bei der im Bürgergeld enthaltenen Neuausrichtung zu mehr Weiterbildung und Qualifizierung, weniger finanziellen Mitteln der Jobcenter für das neue Haushaltsjahr und insgesamt steigenden Fallzahlen aufgehen kann, wird die Zeit zeigen müssen,“ so Zachow weiter. 

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.808. Damit fiel sie im Vergleich zum Vormonat um neun Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 0,1 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 217 Bedarfsgemeinschaften oder 3,3 Prozent. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten fiel im Vergleich zum Vormonat auf 9.092 Personen und damit um 36 Personen beziehungsweise 0,4 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 286 Personen oder 3,2 Prozent zu verzeichnen. 

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 12. Oktober 2023 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Oktober wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

 

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