Inhalt anspringen

Pressemitteilung 325/2023

20.10.2023

Kreis weist auf verpflichtenden Umtausch alter Führerscheine hin – Umtausch inzwischen auch online möglich

Marburg-Biedenkopf – Der Umtausch eines alten Führerscheins im Rahmen des gesetzlichen Pflichtumtauschs ist bei der Führerscheinstelle des Landkreises Marburg-Biedenkopf mittlerweile auch online möglich. Vor diesem Hintergrund weist der Kreis noch einmal auf den gesetzlichen Pflichtumtausch hin: Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, ihren alten Papier-Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben. 

Personen aus Marburg-Biedenkopf, die im oben genannten Zeitraum geboren wurden, werden gebeten, einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises für den Umtausch zu vereinbaren. Das ist über das Online-Portal unter https://termin.marburg-biedenkopf.de möglich. 

Beim alternativ möglichen Online-Umtausch ist eine persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle hingegen nicht mehr erforderlich. Das Online-Verfahren ist über die Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/formularservice/Digitale-Dienstleistungen.php aufrufbar. 

Bei dem Umtausch handelt es sich darüber hinaus lediglich um die Ausstellung eines neuen Dokuments, die bestehende Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit. Weitere Informationen zum Umtausch sowie zu den jeweiligen Umtauschdaten finden sich auf der Internetseite des Landkreises unter www.marburg-biedenkopf.de/fuehrerscheinumtausch.

 

Tabelle mit den amtlich festgelegten Umtauschfristen: 

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

 

Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind. Anders als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten: 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise