Marburg-Biedenkopf – Im Februar ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, gestiegen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 3.945 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Anstieg von 86 Personen oder 2,2 Prozent gegenüber dem Vormonat Januar.
Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJCs um 1.088 Personen oder 38,1 Prozent zu verzeichnen. Dieser spürbare Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr begründet sich im Rechtskreiswechsel der Ukraine-Flüchtlinge, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zu Leistungen nach dem SGB II zum 1. Juni 2022. Seit diesem Zeitpunkt werden Ukraine-Flüchtlinge, die das Kriterium der Arbeitslosigkeit erfüllen, nun auch statistisch als arbeitslos registriert. Hierdurch stieg die Zahl der Arbeitslosen von Mai auf Juni 2022 sprunghaft um 1.113 auf damals 3.936 Personen an und hält sich seitdem auf dem höheren Niveau. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Februar bei drei Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,1 Prozent.
„Der Jahresbeginn ist weiter von einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen geprägt. Zum zweiten Mal in Folge steigt die Anzahl der Arbeitslosen im Landkreis. Insgesamt sendet der Arbeitsmarkt aber weiterhin positive Signale und die Stimmung in der Wirtschaft hellt weiter auf“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Sozialdezernent Marian Zachow. „Wir sind mit unseren Gedanken aber auch bei den Menschen in der Ukraine, der Beginn des russischen Angriffskrieges hat sich im Februar gejährt. Wir hoffen trotz der schwierigen Lage weiterhin auf ein baldiges Ende des Krieges“, so Zachow weiter.
Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.704. Damit stieg sie im Vergleich zum Vormonat um 120 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 1,8 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 860 Bedarfsgemeinschaften oder 14,7 Prozent. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat auf 8.968 Personen und damit um 149 Personen beziehungsweise 1,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 1.256 Personen oder 16,3 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 13. Februar 2023 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Februar wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.