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Pressemitteilung 011/2023

17.01.2023

Ausgesetzte Goldfische gefährden Gewässer – Fachdienst Naturschutz des Kreises gibt wichtige Hinweise

Ausgesetzte Goldfische können in öffentlichen Gewässern schnell zum Problem werden.

Marburg-Biedenkopf – Goldfische dürfen niemals in öffentliche Gewässer oder über die Kanalisation ausgesetzt werden. Denn sie können eine erhebliche Gefahr für andere Fische, die in den Gewässern leben, darstellen. Darauf weist der Kreis mit seinem Fachdienst Naturschutz hin. 

„Fröhlichkeit, Bewegung, Leben, Glück und Fruchtbarkeit – diese Dinge symbolisieren Goldfische in unterschiedlichen Kulturen. Doch neben dieser malerischen Darstellung müssen leider auch negative Aspekte mit dem hübschen Karpfenfisch in Verbindung gebracht werden“, sagt Dr. Sabine Wamser. Sie leitet den Fachdienst Naturschutz des Landkreises. Auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf sei es schon vorgekommen, dass Goldfische ausgesetzt wurden – mit negativen Auswirkungen auf Gewässer. So unter anderem bei Dautphetal, Weimar und Amöneburg, berichtet Dr. Wamser. 

Neben der Naturschutzperspektive weist Dr. Wamser zudem darauf hin, dass es sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz um ein ungenehmigtes Ausbringen eines Tieres und damit um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche mit einem Bußgeld in Höhe von 600 Euro geahndet werden kann. 

Ursprünglich aus China stammend, verbreitete sich der Goldfisch schnell über die Kontinente. Ursache hierfür war und ist bis heute, dass er aus unterschiedlichen Gründen den Weg aus heimischen Aquarien in öffentliche Gewässer findet. „Doch hier kann er schnell zum Problem werden: Der Goldfisch ist sehr konkurrenzstark und anpassungsfähig. Gemeinsam mit heimischen Fischarten konkurriert er um denselben Lebensraum und dieselbe Nahrungsgrundlage. Goldfische können sich in einer hohen Geschwindigkeit vermehren und auch schnell an Gewicht zunehmen. Da sie hier wenige natürliche Feinde besitzen, verdrängen sie heimische Fischarten, sodass sie bereits als potenziell invasive Art gelistet wurden“, erläutert die Naturschutz-Fachfrau stellvertretend für die Naturschutzbehörde des Kreises. 

Neben den negativen Auswirkungen auf die Artenzusammensetzung der Fische könne die Ausbreitung der Goldfische zudem gerade für viele ohnehin schon bedrohte Amphibienarten ein großes Problem darstellen. Denn einzelne, in ein natürliches Gewässer ausgesetzte Goldfische verdrängten dort wegen ihrer hohen Vermehrungsrate auch Molche und Kröten. „Zusätzlich bewirken ausgesetzte Goldfische eine Verschlechterung der Gewässerqualität durch das Aufwirbeln von Sedimenten, da sie in dem neuen Umfeld schnell eine Körpergröße von bis zu 35 Zentimeter erlangen können. Auch schleppen sie Krankheiten und Parasiten ein, was wiederum mit einem Verlust an hierauf sensibel reagierenden Organismen einhergeht“, warnt Dr. Sabine Wamser. 

„Beim Kauf eines Goldfisches sollten sich Käuferinnen und Käufer bewusst machen, dass es sich um ein Lebewesen handelt, das einen langen Zeitraum auf Fürsorge angewiesen sein wird. Die Fische können über 20 Jahre alt werden kann. Goldfische dürfen im Sinne des Schutzes von Gewässern und der auf diesen Lebensraum angewiesene Organismen niemals ausgesetzt oder über die Kanalisation entsorgt werden“, betont Wamser.


Wie Goldfische richtig abgeben?

Bei Bedarf können sich Besitzerinnen und Besitzer in ihrem Bekanntenkreis oder bei (Internet-)Tauschbörsen erkundigen oder Aquarien anfragen, ob sie die Goldfische aufnehmen können. In der lokalen Presse finden Leserinnen und Leser alternative Möglichkeiten, beispielsweise in der Rubrik „Tiermarkt“ im Anzeigenteil oder den Kleinanzeigen einer Regionalzeitung.

Da Goldfische in manchen Kulturen auch eine große Rolle innerhalb der Neujahrstradition spielen, haben sich bereits Auffangstationen etabliert, welche die Aufnahme der Fische nach den Festtagen bei Bedarf anbieten.

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