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Pressemitteilung 639/2022

26.10.2022

Kreis informiert über Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige – Seit 1. Oktober müssen Helferinnen und Helfer einen Antrag beim Gesundheitsamt stellen

Marburg-Biedenkopf – Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige gibt es vielfältige Hilfsangebote, um bei Betreuung und Pflege zu entlasten. Darunter auch die qualifizierte Nachbarschaftshilfe, bei der Menschen aus dem engen räumlichen und sozialen Umfeld Unterstützung bieten. Seit dem 1. Oktober 2022 müssen Personen, die eine solche Nachbarschaftshilfe bereits erbringen oder erbringen wollen, zunächst beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dies ist in der Hessischen Pflegeunterstützungsverordnung festgelegt. 

Um möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben und den Alltag selbstständig bewältigen zu können, benötigen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Hilfe. Angebote zur Unterstützung im Alltag von anerkannten Anbieterinnen und Anbietern tragen beispielsweise dazu bei. Pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige, die Hilfe benötigen, können Unterstützungsangebote über einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro finanzieren. Seit 2021 gehören zu solchen Unterstützungsangeboten auch die Nachbarschaftshelferinnen und -helfer. Dies sind freiwillige Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld des pflegebedürftigen Menschen, die ihre Hilfe privat erbringen. Die Hilfeleistung soll also ohne Absicht auf Gewinn oder Einkommen erfolgen. 

Die Helferinnen und Helfer unterstützen somit nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, sondern leisten im Sinne des bürgerschaftlichen Engagements ehrenamtliche Hilfe. Gleichwohl ist eine Aufwandsentschädigung für den Zeitrahmen der Hilfe möglich. Das Angebot, als Nachbarschaftshelfer oder -helferin tätig zu sein, richtet sich an Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunde sowie Bekannte, die nicht mit dem pflegebedürftigen Menschen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihnen in einem Haushalt leben.

Die Unterstützung muss dabei der Versorgung der Pflegebedürftigen mit sogenannten hauswirtschaftlichen Hilfen dienen, die zum täglichen Leben in einem Privathaushalt gehören. Darunter fallen beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten, der Einkauf von Waren des täglichen Lebens, die übliche Reinigung der Wohnung und die Wäsche. Nicht zu den Aufgaben gehören jedoch Leistungen wie die Pflege von Außenanlagen und Gärten sowie Handwerkerarbeiten. 

Das Anerkennungsverfahren für eine Tätigkeit als Nachbarschaftshelferin oder -helfer wurde bewusst einfach gehalten. Bei Fragen berät und unterstützt der Kreis alle Interessierten gerne. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreis Marburg-Biedenkopf auf www.marburg-biedenkopf.de/unterstuetzung-im-alltag zu finden. 

Weitere Informationen und die Möglichkeit für Fragen und eine Beratung gibt es bei Manuela Jähnel unter der Telefonnummer 06421 405-1280 sowie per E-Mail an JaehnelMmarburg-biedenkopfde. Des Weiteren hält das Hessische Ministerium für Soziales und Integration viele nützliche Information bereit, die Interessierte auf der Internetseite www.Pflege-in-hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab) abrufen können. Welche anerkannten Unterstützungsangebote es für pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige grundsätzlich gibt, ist in der Hessischen Pflegeunterstützungsverordnung geregelt.

 

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