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Pressemitteilung 636/2022

27.10.2022

Kreis fördert Planungen für ersten hessischen Pflegebauernhof in Gladenbach – Landrat überreicht Bewilligungsbescheid in Höhe von 10.000 Euro

Der Landkreis unterstützt die Planungen der Familie Kiefer für den ersten hessischen Pflegebauernhof in Gladenbach-Diedenshausen mit 10.000 Euro. Den entsprechenden Förderbescheid hat Landrat Jens Womelsdorf (4.v.l.) an Josephin Kiefer (3.v.l.) überreicht. Auch Guido Pusch ( l., „Zukunft Pflegebauernhof“), Egmund Kiefer (2.v.l.), Katharina Erbeck (Landkreis, Gesundheits- und Altenplanung) und Gladenbachs Bürgermeister Peter Kremer (r.) freuen sich über die Förderung der Planungen.

Marburg-Biedenkopf – In Gladenbach-Diedenshausen entsteht auf einem Fachwerkhof der erste Pflegebauernhof in Hessen. Dort sollen pflegebedürftige Menschen ab etwa 60 Jahren gemeinsam mit Tieren wohnen, die sie zum Teil auch selbst versorgen. Auch ein Pflegedienst ist vor Ort integriert. Die Planungen für dieses Vorhaben der Familie Kiefer fördert der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit 10.000 Euro. Den entsprechenden Förderbescheid hat Landrat Jens Womelsdorf vor Ort an Josephin Kiefer überreicht. 

Die Fördermittel sollen dazu dienen, mittels einer Machbarkeitsstudie vertiefend zu prüfen, wie sich der denkmalgeschützte Fachwerkhof optimal zur Nutzung als Pflegebauernhof umgestalten lässt. Dort können dann Menschen in einer selbstorganisierten Service-Wohngemeinschaft leben, die wegen körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigungen, beispielsweise Demenz, nicht mehr selbständig ihren Haushalt und ihren Alltag gestalten können oder wollen. In dem Pflegehof erhalten sie Unterstützung im Alltag sowie pflegerische Hilfen. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegebauernhofs werden in eigenen Zimmern leben, aber auch gemeinsame Nutzungsbereiche wird es geben. Beispielsweise sind eine gemeinsame Küche, ein Aufenthaltsraum, ein Musik- und Lesezimmer sowie ein Raum für die Arbeit der Pflegekräfte geplant. Voraussetzung für den Einzug in die Gemeinschaft ist die Bereitschaft und Fähigkeit, sich auf das Leben in einer sozialen Gemeinschaft einzulassen. 

Der Landkreis unterstützt die Gründerfamilie Kiefer im Rahmen seines Förderprogramms „Lokale Bausteine für ein gutes Leben im Alter“. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Modul „Ortskernbelebung in Verbindung mit Altenhilfe“ dieses Förderprogramms. 

„Wir begrüßen ausdrücklich private Initiativen, die dazu beitragen, innovative zusätzliche Angebote in der Pflegeversorgung im Landkreis zu etablieren“, betonte Landrat Jens Womelsdorf. Ziel des Kreises sei es, mit dem Förderprogramm „Investoren und privaten Trägern die Möglichkeit zu bieten, Altenhilfe und Ortskernbelebung zu verbinden.“ 

So sind über das Förderprogramm Kosten für Konzeptentwicklungen, Bereichsplanungen, Gutachten und Objektplanungen (nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sowie Machbarkeitsstudien förderfähig. In der Konzepterstellung sollten Antragstellerinnen und Antragsteller Wege aufzeigen, wie die entsprechenden Projekte umzusetzen sind. Weitere Informationen und die Möglichkeit für Fragen hierzu gibt es bei Katharina Erbeck unter der Telefonnummer 06421 405-1635 sowie per E-Mail an ErbeckKmarburg-biedenkopfde

Die Unterstützung des Kreises für den Pflegebauernhof ist beim Fachdienst „Gesundheits- und Altenplanung“ des Gesundheitsamtes angesiedelt. Schwerpunkt der Arbeit des Fachdienstes ist die Förderung und Moderation von Kommunikations- und Abstimmungsprozessen mit Akteurinnen und Akteuren der Altenhilfe und -pflege im Landkreis. 

Unterstützung und Beratung für ihr Vorhaben erhält Familie Kiefer auch durch Familie Pusch. Guido Pusch hatte 2018 den Bauernhof seiner Familie in Marienrachdorf (Rheinland-Pfalz) als Pionierprojekt zu einem Pflegebauernhof umgebaut. Er gilt deutschlandweit als ein Vorreiter im Bereich Pflegebauernhof. 

Die Wohngemeinschaften auf dem Hof in Diedenshausen sollen frühestens 2024 bezugsfertig sein.

In Gladenbach-Diedenshausen entsteht auf einem Fachwerkhof der erste Pflegebauernhof in Hessen. Dort sollen pflegebedürftige Menschen ab etwa 60 Jahren gemeinsam mit Tieren wohnen, die sie zum Teil auch selbst versorgen.

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