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Pressemitteilung 168/2022

16.03.2022

Meldeportal zur Impfpflicht online – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber melden Impfstatus

Marburg-Biedenkopf – Das vom Land Hessen zur Verfügung gestellte Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist seit heute, Mittwoch, 16. März 2022, 8 Uhr freigeschaltet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nutzen dieses, um den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden in pflegerischen und medizinischen Berufen zu melden.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber informieren das Gesundheitsamt, wenn ihre Mitarbeitenden keinen Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus erbracht haben. Wenn aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung möglich ist, können Arbeitgebende Zweifel an der Richtigkeit eines vorgelegten Attests angeben.

Mitarbeitende in medizinischen und pflegerischen Berufen hatten bis gestern, 15. März 2022,  Zeit, ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern den Nachweis zu erbringen.

Diese wiederum können die Daten ausschließlich über das vom Land Hessen freigeschaltete Portal an das Gesundheitsamt weiterreichen. Meldungen per E-Mail, Fax, Telefon oder Weiteres nimmt das Gesundheitsamt leider nicht entgegen.

Das Meldeportal ist unter https://portal-civ-ges.ekom21.de/civ-ges.public/start.html?oe=00.00.HE.LKMB.GA.20a&mode=cc&cc_key=NachweisMeldeportal zu finden.

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