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Pressemitteilung 455/2022

29.07.2022

Monatsbilanz des KreisJobCenters: Zahl der Arbeitslosen steigt leicht

Marburg-Biedenkopf – Nach dem starken Anstieg im Juni ist die Zahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, im Juli nur leicht gestiegen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.042 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, welche als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Anstieg von 106 Personen oder 2,7 Prozent gegenüber dem Vormonat Juni. 

Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 1.100 Personen oder 37,4 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt in diesem Monat bei drei Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,2 Prozent. 

„Mit dem Abschluss des Wechsels der geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom Bereich Asyl in die Grundsicherung für Arbeitssuchende haben wir eine der großen verwaltungsinternen Hürden der vergangenen Monate erfolgreich genommen. Dennoch ist die Situation im KJC wegen des erhöhten Arbeitsaufwands weiterhin herausfordernd“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. Dieser Situation solle mit Neueinstellungen begegnet werden. „Auch in Zukunft werden wir mit und für unsere Kundinnen und Kunden Wege in Qualifizierung und Arbeit finden und den Herausforderungen dieser Zeit gemeinsam begegnen“, so Zachow weiter. 

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.694. Damit steigt sie im Vergleich zum Vormonat um vier Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 0,1 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 968 Bedarfsgemeinschaften oder 16,9 Prozent. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten steigt um 28 Personen beziehungsweise 0,3 Prozent auf jetzt 8.956 Personen im Vergleich zum Vormonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 1.321 Personen oder 17,3 Prozent zu verzeichnen. 

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 12. Juli 2022 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Juli wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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