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Pressemitteilung 018/2022

10.01.2022

Folgemeldung 627: Besuch in Kreisverwaltung ab 17. Januar mit 3G-Nachweis – Terminvereinbarung bei persönlicher Vorsprache weiterhin notwendig

Marburg-Biedenkopf – In sämtlichen Verwaltungsliegenschaften der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf gilt ab Montag, 17. Januar 2022, die sogenannte 3G-Regel. Kundinnen und Kunden, die eine persönliche Vorsprache wünschen, müssen dann entweder vollständig, also zweifach, geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Grund ist die aktuelle Corona-Lage.

Entsprechende Nachweise sowie ein gültiges Ausweisdokument sind bei einer persönlichen Vorsprache mitzubringen und bereitzuhalten. Die Nachweise werden am Eingang überprüft. Kundinnen und Kunden, die keinen Nachweis erbringen, werden im Ausnahmefall oder in dringenden Notsituationen vor den Verwaltungsliegenschaften oder nach Möglichkeit in den Eingangsbereichen der Verwaltungsliegenschaften bedient.

Als 3G-Nachweis gelten:

  • Impfnachweis
  • Genesenennachweis
  • Negativer Antigenschnelltest (maximal 24 Stunden alt, kein Selbsttest)
  • Negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
  • Testheft der Schulen für Kinder und Jugendliche

Zudem müssen Kundinnen und Kunden der Kreisverwaltung für eine persönliche Vorsprache auch weiterhin mit den jeweiligen Organisationseinheiten einen individuellen Termin vereinbaren.

In sämtlichen Verwaltungsliegenschaften gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-, KN95-, N95-Maske). Es gilt eine dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

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