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Pressemitteilung 023/2022

13.01.2022

Landkreis sucht ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 – Aufwandsentschädigung von 1.300 bis 1.500 Euro / Bewerbungsfrist bis 31. Januar 2022

Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf sucht für die Volksbefragung Zensus 2022 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 31. Juli 2022 ausgewählte Personen befragen. Dafür erhalten die Ehrenamtlichen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.300 bis 1.500 Euro. Bewerben können sich alle Personen, die bis zum Beginn des Zeitraumes volljährig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 31. Januar 2022. 

Der Zensus ist eine bundesweite Zählung von Bevölkerung, Gebäuden und Wohnungen. Dafür werden insgesamt rund zehn Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner durch Erhebungsbeauftragte befragt. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Befragten zu erfahren. Vielmehr bedeutet die Statistik dahinter, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden und gerade nicht der Einzelfall im Fokus liegt. 

Dazu werten die Statistikerinnen und Statistiker die Daten ausschließlich anonymisiert aus. Ziel und Zweck des Zensus ist es, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist für die Zensus-Erhebungen im Kreisgebiet, mit Ausnahme der Universitätsstadt Marburg (diese besitzt eine eigene Erhebungsstelle), zuständig. 

Die Erhebungsbeauftragten erhalten eine Stichprobe von ungefähr 150 Personen, das sind rund 40 Anschriften. Auf Wunsch kann die Anzahl geringer ausfallen, dadurch verringert sich aber die Aufwandsentschädigung. Die Beauftragten müssen die Personen aus der Stichprobe in dem angegebenen Zeitraum aufsuchen. Vor Ort führen sie die Befragungen der Personen durch. Des Weiteren übergeben sie den Befragten Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen. Alternativ besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit den Personen den Fragebogen auf Papier auszufüllen. Für die Befragten besteht dabei eine Auskunftspflicht. 

Die Ehrenamtlichen können die Arbeit selbst einteilen. Außerdem kommen die Beauftragten in der Nähe ihres Wohnortes zum Einsatz. Um sich auf ihre Tätigkeit vorzubereiten, erhalten alle Erhebungsbeauftragten im März oder April eine Schulung.

Die Erhebungsbeauftragten müssen telefonisch und schriftlich erreichbar sein, eine E-Mail-Adresse ist zwingend notwendig. Außerdem sollten sie gute Deutsch- und gegebenenfalls weitere Fremdsprachenkenntnisse haben. Auch Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, sympathisches und sicheres Auftreten sowie eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sind wichtige Eigenschaften der Ehrenamtlichen. Weiterhin ist ein gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informationen erforderlich. Die Erhebungsbeauftragten sollten auch zeitlich flexibel und mobil sein und eine gute Arbeitsorganisation besitzen. 

Interessierte können ihre Bewerbung per E-Mail an zensusmarburg-biedenkopfde oder postalisch an 

Landkreis Marburg-Biedenkopf
Zensus Erhebungsstelle
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg

senden. Für weitere Fragen stehen die Leitungen der Zensus Erhebungsstelle Marburg-Biedenkopf Vanessa Sacks unter der Telefonnummer 06421 405-1942 oder Sven Schaub unter der Telefonnummer 06421 405-1941 oder per Mail an die genannte E-Mail-Adresse zur Verfügung.

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