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Pressemitteilung 271/2021

20.05.2021

Regierungspräsidium genehmigt Kreishaushalt 2021 – Marburg-Biedenkopf bekommt grünes Licht von der Aufsichtsbehörde

Marburg-Biedenkopf – Das Gießener Regierungspräsidium (RP) als Aufsichtsbehörde für die mittelhessischen Landkreise hat den Haushaltsplan des Landkreises Marburg-Biedenkopf für das Jahr 2021 ohne Einschränkungen genehmigt. 

In seiner Genehmigung stellt das Regierungspräsidium fest, dass es der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit dem Haushaltsplan 2021 schafft, zum neunten Mal in Folge einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. 

In Bezug zum Investitionsprogramm des Landkreises für die kommenden sechs Jahre in Höhe von insgesamt 160 Millionen Euro stellt das Regierungspräsidium ausdrücklich fest, dass das Programm sachgerecht und aufgrund der vorgelegten mittelfristigen Planung auch vertretbar sei. Auch in Abstimmung mit der obersten Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport, bestünden demnach keine grundsätzlichen Bedenken. 

Die Mittel des Investitionsprogramms setzt der Landkreis in den Bereichen Bildung, Betreuung, der Sanierung von Schulen und Verwaltungsgebäuden sowie den Bau von Radwegen und Kreisstraßen ein. Gegenfinanziert wird das Programm mit Fördermitteln in Höhe von 20 Millionen Euro, eigenen Haushaltsmitteln in Höhe von 75 Millionen Euro und Investitionskrediten in Höhe von 65 Millionen Euro. 

Auch zur Stellenausweitung um insgesamt 25,46 Stellen in den Bereichen Schule- und Gebäudemanagement, Familie- Jugend und Soziales sowie Gesundheit merkt das Regierungspräsidium an, dass diese nachvollziehbar und sachgerecht erscheine. 

Landrätin Kirsten Fründt hob hervor, dass der Kreishaushalt ohne Einschränkungen genehmigt worden sei. „Diese Genehmigung ist einmal mehr eine Bestätigung unserer vorausschauenden und nachhaltigen Haushaltspolitik“, stellte die Landrätin fest. „Die Genehmigung für unseren Haushalt in dieser Form und einschließlich des Investitionsprogramms ist auch ein Zeichen dafür, dass wir ein weiteres Mal ein stabiles und verantwortungsvolles Zahlenwerk vorgelegt haben“, unterstrich die Landrätin. Sie dankte auch den Mitgliedern des Kreisausschusses und des Kreistages, deren konstruktive Beratungen zu dem jetzt genehmigten Etat beigetragen hätten. 

Stichwort: Haushalt

Der Landkreis ist verpflichtet jährlich einen Haushaltsplan aufzustellen. Dieser umfasst alle zu erwartenden Ausgaben (Aufwendungen) und Einnahmen (Erträge) sowie die geplanten Investitionen. Aufwendungen sind zum Beispiel Ausgaben für die Erhaltung der Schulgebäude. Erträge sind im Gegensatz dazu Einnahmen durch beispielsweise die Kreisumlage, welche die Kommunen an den Landkreis zahlen. Im Haushaltsplan finden sich außerdem eine Schuldenübersicht oder auch der Stellenplan. Außerdem werden die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Jugend- und Kulturförderung sowie der wesentlichen Beteiligungen, zum Beispiel an der gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Integral, aufgeführt. 

Der Haushaltsplan wird vom Kreisausschuss aufgestellt und nach Diskussion und Beratung sowie Anhörung der Bürgermeister vom Kreistag verabschiedet. Er ist dann für die Dezernate und Fachbereiche des Landkreises verbindlich und bildet die finanziellen Leitplanken für die Arbeit der Kreisverwaltung.

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