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Pressemitteilung 218/2021

16.04.2021

Folgemeldung 380: Kreis stellt Regelungen für Kindertageseinrichtungen klar – Appell: Kinderbetreuung nur noch in dringenden Fällen

Marburg-Biedenkopf – Nach nochmaliger Prüfung stellt der Landkreis Marburg-Biedenkopf die Regelung zu den Kindertageseinrichtungen klar. Demnach gilt kein generelles Betretungsverbot für diese Einrichtungen. Dennoch gilt die dringende Empfehlung an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. 

Durch die Prüfung verschiedener Landesvorgaben, die unter großem Zeitdruck stattfand, um den Eltern möglichst schnell eine Antwort und Planungssicherheit geben zu können, war es zu einer missverständlichen Interpretation dieser Vorgaben gekommen. 

Ein individuelles Betretungsverbot gibt es nur für Kinder, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes unter Krankheitssymptomen für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten oder Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns leiden. Ferner gilt es, solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Quarantäne oder Absonderung unterliegen. Das Betretungsverbot gilt auch, wenn für sie oder einen Angehörigen ihres Hausstandes auf Grundlage eines Corona-Schnell- oder Selbsttests ein positives Testergebnis vorliegt. 

Der Kreis bedauert die missverständlichen Aussagen ausdrücklich: „Das hätte nicht passieren dürfen, zumal es sich hier um einen hochsensiblen Bereich handelt. Und wir wissen, dass Eltern und Kinder verunsichert und bereits jetzt stark belastet sind“, sagte Landrätin Kirsten Fründt am Freitagabend. „Ich möchte mich für die entstandene Verunsicherung entschuldigen“, betonte Fründt.

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