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Pressemitteilung 216/2021

16.04.2021

Folgemeldung 378: Neue Regeln für Schulen und Kinderbetreuung – Distanzunterricht in Schulen / Kinderbetreuung nur noch in dringenden Fällen

Marburg-Biedenkopf – Ab Montag, 19. April, bis zunächst Freitag, 30. April 2021, ist der Präsenzunterricht an allen Grundschulen, weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf ausgesetzt. Regelungen des Landes verschärfen Kinderbetreuung: nur noch in Fällen dringender Notwendigkeit. 

Die aktuelle Pandemieentwicklung erfordert weitere Maßnahmen an den Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Auf Grundlage des aktuellen Eskalationskonzeptes des Landes Hessen und einer entsprechenden Anordnung des Gesundheitsamtes des Landkreises Marburg-Biedenkopf für die Schulklassen eins bis sechs, wird der Präsenzunterricht an allen Grundschulen, weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf ausgesetzt. Ausgenommen sind die Abschlussklassen. Auch Abschlussprüfungen einschließlich der schriftlichen Abiturprüfung finden wie geplant statt. Die Regelungen zum Distanzunterricht gelten zunächst bis zum 30. April 2021. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis sechs sowie für die Kinder der Vorklassen wird eine Notbetreuung angeboten. 

Für Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und Kindertagespflegestellen gilt ab Montag, 19. April 2021, die Neufassung der Corona-Einrichtungsschutzverordnung der Hessischen Landesregierung. Danach gilt grundsätzlich ein Betretungsverbot. Die Kinderbetreuung soll nur in Fällen einer dringenden Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden. Wann diese vorliegt, muss im Rahmen der Landesverordnung der Träger der jeweiligen Einrichtung entscheiden.

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