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Pressemitteilung 205/2021

23.04.2021

Kreis nimmt auch bei Beschaffungen Klimaschutz in den Fokus – Aktualisierte Dienstanweisung kommt der Umwelt zugute

Marburg-Biedenkopf – Mit einer Neufassung ihrer Dienstanweisung für Beschaffungen und Vergaben berücksichtigt die Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf jetzt noch stärker den Aspekt Klimaschutz und geht einen weiteren Schritt bei der Umsetzung des eigenen Nachhaltigkeitskonzepts. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bekennt sich zu den UN-Nachhaltigkeitszielen als übergeordnete Grundlage für sein zukünftiges Handeln und seiner sozialen und globalen Verantwortung in seinem Einflussbereich, auch zum Schutz und zur Vorsorge für zukünftige Generationen. 

Die klimaschutzbezogenen Vorgaben, die Auswirkungen auf das Beschaffungs- und Vergabewesen der Kreisverwaltung haben, ergeben sich aus Kreistagsbeschlüssen. Somit ermöglicht es die Neufassung der Dienstanweisung neben den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch den Klimaschutz in die Vergabeentscheidungen des Landkreises miteinzubeziehen. Bei der Vergabe von Aufträgen und Projekten an Dienstleistende werden somit auch Aspekte der Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit berücksichtigt. Darüber hinaus sind nach dieser Vorgabe Beschaffungen (wie beispielsweise Dienstwagen) vorzuziehen, die unter Abwägung weiterer sozialer und ökonomischer Gesichtspunkte die beste Klimabilanz haben. Bei klimarelevanten Vergaben wird außerdem der Fachdienst Klimaschutz des Kreises eingebunden. 

Die Änderung der Dienstanweisung ist Teil des Klimaschutz-Aktionsprogramms des Kreises. Das Programm wurde im Jahr 2019 vom Kreistag beschlossen und umfasst 30 Maßnahmen. Als Beitrag, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, sollen diese Maßnahmen bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden. Die Maßnahmen unterteilen sich in die Bereiche „Mobilität“, „Energie-Effizienz“, „Arbeit/ Organisation“ und „Klimaschutz in Kooperation“. 

„Für einen wirksamen und durchdachten Klimaschutz ist es wichtig, dass sich alle Akteure beteiligen, um notwendige Ziele und Meilensteine regional und global zu erreichen. Das betrifft Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen ebenso wie Verwaltungen. Die Neufassung unserer Dienstanweisung ist ein weiterer Beitrag der Kreisverwaltung zum Klimaschutz und ein nächster Schritt bei der Umsetzung unseres Nachhaltigkeitskonzeptes. Die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele werden so als zentrale Anforderung bei allen Beschaffungen, Vorhaben und Auftragsvergaben integriert“, betont Landrätin Kirsten Fründt.

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