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Pressemitteilung 108/2021

02.03.2021

Arbeitsmarkt nicht gegen Corona immun – Monatsbilanz des KreisJobCenters: Zahl der Langzeitarbeitslosen im Landkreis steigt

Marburg-Biedenkopf – Die Corona-Pandemie macht sich auf dem regionalen Arbeitsmarkt nun auch durch einen Anstieg der Langzeitarbeitslosen bemerkbar. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf weist in seiner aktuellen Statistik 3.030 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Das sind 56 Personen oder 1,9 Prozent mehr als im Vormonat.

Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeitslosen in der Betreuung des Kreisjobcenters um 158 Personen oder 5,5 Prozent angestiegen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt aktuell bei 2,3 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,1 Prozent.

Der Zuwachs geht fast ausschließlich auf das Konto der Pandemie. Der zweite Lockdown fordert nun auch im Bereich des Jobcenters seinen Preis“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Sozialdezernent Marian Zachow. Zwar seien die Konjunkturdaten nach wie vor erstaunlich robust, doch seien diese nicht zuletzt durch staatliche Hilfen beeinflusst. „Bei Gesprächen mit Personen aus der Wirtschaft erfahren wir, dass die Industrie eher weniger Probleme hat, dafür aber Einzelhandel und Gastronomie umso stärkere Einbrüche verzeichnen“, so Zachow weiter. Gerade in diesen Branchen würden aber normalerweise viele Langzeitarbeitslose den Weg zurück in den Arbeitsmarkt finden.

Im Vergleich zum Vormonat stieg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 68 oder 1,2 Prozent. Aktuell liegt sie bei 5.787 (Vormonat: 5.719). Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 206 oder 3,4 Prozent. Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Vergleich zum Vormonat ein Anstieg um 49 oder 0,6 Prozent auf 7.685 Personen zu registrieren. Im langfristigen Vergleich liegt die Zahl um 4,2 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Dies entspricht einem Rückgang um 333 Personen.

Bei den Angaben zu Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 11. Februar 2021 ermittelten vorläufigen Bestand. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Februar wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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