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Pressemitteilung 042/2021

26.01.2021

Landkreis: Hinweise zum Umtausch alter Führerscheine – Fahrerlaubnis wird nach Ablauf gesetzlicher Umtauschfrist nicht ungültig

Marburg-Biedenkopf – Nach geltender EU-Richtlinie müssen in den kommenden Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen einen neuen, einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.  

Bürgerinnen und Bürger des Kreises können hierfür einen Termin bei der Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) vereinbaren. Die Fahrerlaubnis wird allerdings auch nach Ablauf der gesetzlichen Umtauschfrist nicht ungültig. Lediglich das Führerscheindokument entspricht nicht mehr der von der EU vorgeschriebenen Form und verliert damit seine Gültigkeit. 

Der Umtausch startet zunächst nach Geburtsjahren gestaffelt: Bis zum 19. Januar 2022 müssen alle Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. Dabei handelt sich lediglich um die Ausstellung eines neuen Dokuments, die Fahrerlaubnis verliert nicht an Gültigkeit. Bürgerinnen und Bürger des Kreises, die zu dem genannten Personenkreis gehören, werden gebeten, im Laufe des Jahres, spätestens aber bis zum 19. Januar 2022, einen Termin bei der Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) für den Umtausch zu vereinbaren. 

Weitere Informationen zum Umtausch sowie die jeweiligen Umtauschdaten finden sich auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/fuehrerscheinumtausch. Die Möglichkeit für Fragen oder für eine Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde gibt es unter der Telefonnummer 06421 405-1611 oder per E-Mail an fuehrerscheinmarburg-biedenkopfde.
 

Tabelle mit den amtlich festgelegten Umtauschfristen:

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber:

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

In einem zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat  getauscht, welche ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind. Anders als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten:

Ausstellungsjahr:

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

 

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