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Pressemitteilung 473/2020

30.09.2020

Ausländerbeiräte informieren über anstehende Wahlen

Bei der Infoveranstaltung im Marburger Landratsamt standen Fragen rund um die Ausländerbeiräte im Fokus.

Marburg-Biedenkopf – Zeitgleich zur Kommunalwahl am 14. März 2021 findet die Wahl der Ausländerbeiräte statt, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer auch ohne Wahlrecht in der kommunalen politischen Gremienarbeit beteiligen können. Eine Infoveranstaltung im Marburger Landratsamt hat Fragen rund um die Wahl und die Ausländerbeiräte beantwortet.

Die Ausländerbeiräte des Landkreises haben gemeinsam mit dem Landesausländerbeirat (agah) darüber informiert, wer sich zur Wahl der Ausländerbeiräte aufstellen lassen kann und welche Einflussmöglichkeiten und Aufgaben Ausländerbeiräte haben. Die Beiräte in Marburg, Kirchhain, Stadtallendorf, Neustadt und Dautphetal werden am 14. März 2021 gleichzeitig mit den Kommunalwahlen neu gewählt.

An der Veranstaltung, die sowohl persönlich als auch online per Live-Übertragung besucht werden konnte, nahmen Menschen aus verschiedenen Kommunen und mit unterschiedlichen Nationalitäten teil. Enis Gülegen, Vorstandsvorsitzender der agah, Tim van Slobbe, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der agah, und Goarik Gareyan-Petrosyan, Vorsitzende des Ausländerbeirates der Universitätsstadt Marburg, informierten und riefen zur Kandidatur und einer regen Wahlbeteiligung auf. Die Teilnehmenden stellten Fragen zum Verfahren, zu Möglichkeiten der Wahlwerbung und zu thematischen Schwerpunkten der Ausländerbeiräte.

Hintergrundinformation:

Ausländerbeiräte werden alle fünf Jahre gewählt und sollen die Interessen der Ausländerinnen und Ausländer in den Kommunen vertreten. Bei relevanten Themen müssen sie von den Kommunen befragt werden und dürfen auch selber Anträge einbringen. Wählen dürfen alle Ausländerinnen und Ausländer über 18 Jahren, die mindestens seit sechs Wochen vor der Wahl in der entsprechenden Kommune leben.

Kandidieren dürfen Ausländerinnen und Ausländer, Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit oder Eingebürgerte über 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in der entsprechenden Kommune leben. Die Wahlvorschläge (Listen) müssen bis spätestens 4. Januar 2021 in den Wahlämtern vorliegen. Weitere Informationen auf www.agah-hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab). Fragen können an infoauslaenderbeiratswahlde oder auslaenderbeiratmarburg-stadtde gerichtet werden.

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