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Pressemitteilung 512/2020

18.10.2020

Folgemeldung 194: Zahl der Corona-Infektionen steigt weiter an – Gesundheitsamt betreut 220 aktive Fälle / Inzidenz jetzt bei 74,6

Marburg-Biedenkopf – Die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist über das Wochenende weiter angestiegen. Die Gesamtzahl der bisher bestätigten Infektionen ist auf ein Wert von 807 geklettert – 61 mehr als am Freitag. Das Gesundheitsamt betreut mittlerweile 220 aktive Fälle (+ 19).

Die Zahl der Personen, die wieder als genesen gelten, ist auf 582 gestiegen (+ 42). Die Zahl der im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion Verstorbenen beträgt weiterhin fünf. Von den aktiven Fällen werden aktuell fünf Personen stationär behandelt, davon benötigt eine Person weiterhin eine intensivmedizinische Betreuung.

Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage (Inzidenz) im Landkreis liegt aktuell bei 74,6 ist also um 15,4 im Vergleich zum Freitag gestiegen. Damit gilt für Marburg-Biedenkopf weiter die vierte von insgesamt fünf Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus.

Der Unterschied zu den vom Robert Koch-Institut (RKI) vermeldeten Zahlen liegt in einer Verzögerung durch den Meldeweg. Das RKI vermeldet die Zahlen in der Regel 24 Stunden später, da die Zahlen, die das Gesundheitsamt meldet, dort nochmals geprüft und abgeglichen werden. Die Zahlen die der Landkreis täglich veröffentlicht, bilden den tatsächlichen tagesaktuellen Stand ab.

Mit einer neuen Allgemeinverfügung, die ab Montag in Kraft tritt, gestattet der Kreis den Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, in Gruppen von maximal zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes.

Zudem sind Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten nur noch zulässig, wenn die Zahl der Teilnehmenden 100 nicht überschreitet. Dies ist eine Verschärfung der bereits bekannten und seit mehreren Monaten geltenden Regelung, wonach für Veranstaltungen eine Obergrenze von 250 Teilnehmenden galt. Eine höhere Zahl als 100 Teilnehmende kann der Kreis ausnahmsweise gestatten, wenn ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept vorliegt. Religiöse Zusammenkünfte wie Gottesdienste, Trauerfeiern und Bestattungen sind weiterhin zulässig, wenn die einschlägigen Hygieneregeln beachtet werden. Es gelten die entsprechenden Verordnungen der Landesregierung.

In der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt ab Montag ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke; dies gilt für die Gastronomie, aber auch für Tankstellen oder andere Verkaufsstellen. Im gleichen Zeitraum ist es untersagt, im öffentlichen Raum, also beispielsweise auf Straßen oder Plätzen, Alkohol zu trinken, unabhängig von der Personenzahl. Für die Gastronomie wird – auch im Benehmen mit der Universitätsstadt Marburg – zudem eine Sperrzeitverlängerung in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr verfügt. Das heißt, Gastronomiebetriebe, Restaurants, Lokale, Bars oder Kneipen müssen um 23:00 Uhr schließen.

Private Feiern, also Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter, mit einer Teilnehmendenzahl von mehr als 25 Personen sind untersagt.

Darüber hinaus empfiehlt der Kreis dringend, generell eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn bei Begegnungen mit anderen Menschen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus gilt weiterhin in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben die Verpflichtung, beim Betreten der Räume, in Gängen oder Fluren oder beispielsweise auf dem Weg zu einer Toilette, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés, Kneipen oder Eisdielen. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Für Feiern in Privaträumen insbesondere in Wohnungen, empfiehlt der Kreis die Teilnehmendenzahl auf höchstens zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zu begrenzen.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst für zwei Wochen. Die Sperrzeitverlängerung für die Gastronomie gilt ab Dienstag, 20. Oktober 2020.

Um den hohen Informationsbedarf abzudecken, schaltet der Kreis ab Montag eine zweite Info-Hotline. Unter der Telefonnummer 06421 405-1888 beantwortet der Kreis ab Montag, 12:00 Uhr, und dann täglich, außer samstags und sonntags, in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Fragen rund um die neuen Vorgaben und deren Auswirkungen. Die Hotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 06421 405-4444 für medizinische Frage rund um das Corona-Virus ist weiterhin ebenfalls werktags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Aktuelle Informationen sind auch auf der Website des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.

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